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AGB

Wir sind bemüht unseren Gästen jeden erdenklichen Service zu bieten und allen Wünschen möglichst schnell und unbürokratisch nachzukommen. Gleichwohl sind im beiderseitigen Interesse die Einhaltung folgender AGBs erforderlich:

 

Bei einer unverbindlichen Reservierung geben wir Ihnen eine Option für 30 Tage. In dieser Zeit halten wir für Sie die besprochenen Räumlichkeiten frei. Optionen werden nur für jeweils einen Termin vergeben. Innerhalb der Optionszeit teilen Sie uns bitte schriftlich (inklusive Rechnungsadresse) mit, dass Sie aus Ihrer Option eine verbindliche Reservierung machen möchten.

 

Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Änderungen des von Ihnen geplanten Veranstaltungsablaufes können wir nur akzeptieren, wenn Sie uns bis sieben Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Änderungen des bestellten Menüs/Büffets sowie die Anzahl der Personen sind grundsätzlich nur bis zu sieben Tage vor der Veranstaltung möglich. Sollten die Änderungen nicht schriftlich zu diesem Termin vorliegen, wird die Veranstaltung, wie vereinbart, in Rechnung gestellt (auch wenn am Veranstaltungstag tatsächlich weniger Personen verzehrt haben).

Um die Durchführung einer Veranstaltung zu gewährleisten, benötigen wir eine Mindestpersonenzahl von:

25 VOLLZAHLERN

Sollte die Zahl von 25 Personen unterschritten werden, wird das Buffet dennoch für 25 Personen berechnet.

Stornierungen von Veranstaltungen müssen spätestens

4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns vorliegen.

Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Stornierung kostenfrei.

Bei kurzfristigeren Stornierungen sind wir berechtigt einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und insbesondere für die Reservierung des Veranstaltungsbereichs zu verlangen.

 

Die Stornierungskosten bei einer Stornierung in der Zeit zwischen 5 und 1 Tag vor dem Veranstaltungstermin betragen 100% vom vereinbarten Umsatz.

(Anzahl des Buffetpreises * Anzahl der Gäste) + (Anzahl der Gäste *  10 als Getränkepauschale)

 

Getränke werden abgerechnet wie bestellt. Es besteht kein Anspruch auf Abrechnung auf Flaschenbasis, wenn die Flasche als Shots oder Longdrinks ausgeschenkt wurde.

 

Der Lindenhof hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, soweit Form und Inhalt der Veranstaltung ausreichend Grundlage bietet, um dem Ruf nach außen, sowie in sonstiger Weise hin zu schaden. Im Falle

von höheren Gewalteinflüssen, wie z.B. Überschwemmungen, Brand, Einbruch, etc. und die daraus bestehende Gefahr Ihre Veranstaltung nicht vertragsgemäß ausführen zu können, hat der Lindenof das Recht vom Vertrag zurückzutreten und kann in diesem Falle nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden. Bei anderweitigen

Einflüssen behält sich der Lindenhof das Recht vor bis zu einem Zeitraum von 3 Monaten vor der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle verpflichtet sich der Lindenhof Ihnen einen adäquaten Ersatz vorzuschlagen.

 

Im Fall der Reklamation hat der Gast eventuelle Mängel unverzüglich, d.h. während der Veranstaltung dem Bankettleiter gegenüber zu rügen, so dass der Veranstalter die Möglichkeit der Nachbesserung hat. Soweit das Rügerecht durch den Gast nicht innerhalb der o.g. Frist ausgeübt wird, ist eine spätere Reklamation ausgeschlossen.  Der. Lindenhof übernimmt keine Haftung für Schäden oder Beschmutzungen an Kleidungsstücken der Gäste. Dies gilt nicht für Schäden, die vom Lindenhof vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Der Lindenhof haftet insbesondere nicht für Verschmutzungen an Ball- oder Hochzeitskleidern, die aufgrund ihrer Beschaffenheit mit dem Fußboden in Berührung kommen.

Nach Beendigung der Veranstaltung senden wir die Rechnung zur Überweisung per E-Mail oder Post zu.

 

Außerordentliche Getränke, die auf Wunsch des Gastes zur Veranstaltung eingekauft werden, werden während der Veranstaltung zu einem angemessenen Verkaufspreis ausgeschenkt. Die übrig gebliebenen Getränke werden dem Gastgeber der Veranstaltung mitgegeben, bzw. können durch diesen abgeholt werden und werden zum Einkaufspreis in Rechnung gestellt.

 

Wir möchten Sie ferner darüber informieren,

dass Sie als Organisator der Veranstaltung für von Ihren Gästen verursachte Beschädigungen persönlich haftbar bzw. schadensersatzpflichtig sind, dass eventuell übriggebliebene Speisen aus gesetzlichen Gründen nicht von Ihnen und Ihren Gästen mitgenommen werden können, dass

wir für jegliche mitgebrachten Dekorationsgegenstände, Geschenke oder ähnliche Dinge keine Haftung übernehmen und dass Dekorationsgegenstände binnen 48 Stunden nach der Veranstaltung abgeholt werden sollen.

 

Die/der Vertrags-Unterzeichner erklären(t), dass Sie seitens dem Lindenhof darauf hingewiesen worden sind, dass Urheberrechte bei der Wiedergabe von Musik zu beachten sind und eine Anmeldung bei der GEMA notwendig ist soweit die Wiedergabe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn Sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist. D.h., haben Sie Gäste, zu denen Sie nicht in persönlicher Beziehung stehen, ist eine Öffentlichkeit im zuvor benannten Sinn hergestellt. Die/der Vertragsunterzeichner versichern(t), dass die notwendige Anmeldung bei der GEMA vor der Veranstaltung erfolgt.

Sollte der Lindenhof wegen nicht erfolgter oder unzureichender Anmeldung in Anspruch genommen werden, so stellen(t) die/der Vertragsunterzeichner diese von Forderungen seitens der GEMA frei.

 

Sollten Künstler von dem Veranstalter gebucht sein, kommt der Lindenhof nicht für zusätzliche Kosten, wie Verpflegung, Anfahrt oder Übernachtungen auf.

 

Die verzehrten Getränke werden am Tag Ihrer Veranstaltung, neben dem Büffet-/ Menüpreis zu den am Tag der Veranstaltungaktuellen Speise- und Getränkekarte des Lindenhof ausgewiesenen Preisen abgerechnet.

 

Zusätzlich wird der Stromverbrauch der externen Künstler*innen und/oder Geräte (Fotobox, Eismaschine, DJ-Equipment etc.) mit Hilfe eines Zwischenzählers gemessen. Dieser Wert wird zum aktuellen Strompreis der Rechnung beigefügt.

 

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Café. Der Lindenhof übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung. Bitte nehmen Sie daher mitgebrachte Dekorationsgegenstände am nächsten Tag bzw. am Abend mit. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.

Der Lindenhof ist berechtigt dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der Lindenhof berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Restaurant abzustimmen.

 

Der Lindenhof erhebt für übernommene Dekorationsaufgaben, wie z.B. eindecken von Blumenvasen, Gastgeschenken, Menükarten etc. eine Gebühr, welche sich je nach Aufwand richtet.

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